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Rechte und Pflichten aus dem Galtaufnahmevertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war bereitgestellt worden ist
2. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zu seiner Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung des Zimmers Schadenersatz zu leisten.
4. Im Falle des Reiserücktritts werden die folgenden Prozentsätze, gerechnet vom Gesamtmietpreis, in nachstehender Staffelung fällig: Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Zimmer bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 20v.H. vom 44. bis 30. Tag vorReiseantritt: 40 v.H. vom 29.bis22. Tag vorReiseantr;tt: 60v.H. ab 21.Tag vor Reiseantritt: 80v.H.
Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Vertrags dauer den Betrag nach Ziffer 4 zu bezahlen.
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